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Der WWF Deutschland hat das Problem erkannt..
...in der Schweiz ist der WWF diesbezüglich leider noch nicht so weit

Methan und Lachgas: Die vergessenen Klimagase

(Quelle: http://www.wwf.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-klima)

Die Landwirtschaft trägt mit 14 Prozent erheblich zu dem von Menschen verursachten Klimawandel bei. Dies entspricht den Auswirkungen des Transportsektors auf unser Klima. Werden außerdem Landnutzungsänderungen wie die Umwandlung von Wald zu Ackerland berücksichtigt, trägt der Agrarsektor sogar zu mehr als einem Drittel zur globalen Erwärmung bei. In Deutschland verursacht die Landwirtschaft zwischen sechs und elf Prozent des gesamten nationalen vom Menschen verursachten Treibhauseffekts.
Lachgas aus Dünger

In der Agrarwirtschaft sind es vor allem die Treibhausgase Methan (CH4) und Lachgas (N2O), die zur globalen Erwärmung beitragen. In Deutschland entstehen sie bei der Rinderhaltung zur Milch- und Fleischerzeugung sowie beim Düngen, wenn stickstoffhaltige synthetische Dünger sowie Wirtschaftsdünger wie zum Beispiel Mist, Jauche und Gülle zum Einsatz kommen.

So entweichen von einem Hektar gedüngter landwirtschaftlicher Nutzfläche pro Jahr etwa 1,3 Tonnen Lachgas. Weil dieses Treibhausgas ein über 300mal stärkeres Treibhauspotenzial als Kohlendioxid (CO2) hat, entspricht dies der jährlichen Treibhausgas-Emission eines Personenkraftwagens mit einer Fahrleistung von etwa 10.000 Kilometer (bei einer Emission von 130 Gramm CO2 je gefahrenen Kilometer, wie von der EU-Kommission als politisches Ziel bis 2012 für die durchschnittlichen Flottenwerte für Neuwagen vorgegeben)
Methan aus Rindermägen

Auch landwirtschaftliche Nutztiere verursachen Treibhausgase. Eine Milchkuh zum Beispiel emittiert im Durchschnitt 111,7 Kilogramm Methan im Jahr. Und weil Methan eine 21mal stärkere Klimawirksamkeit hat als Kohlendioxid, entspricht dies dem CO2-Ausstoß eines PKW mit einer jährlichen Fahrleistung von 18.000 Kilometern (bei 130 Gramm CO2 pro Kilometer).

Durch die Lagerung und die Ausbringung des Düngers auf die Felder entsteht durch diverse Umwandlungsprozesse weiteres Methan sowie zusätzlich Lachgas. Und zwar so viel, dass der besagte PKW noch weitere 6.000 Kilometer oder rund vier Monate im Jahr fahren könnte, um auf die gleiche Klima schädigende Wirkung zu kommen.
Landwirtschaft von Klimaschutzzielen ausgenommen?

Bislang gibt es weder für Deutschland noch für die EU politische Zielvorgaben, um die landwirtschaftlichen Emissionen von Methan und Lachgas zu reduzieren. Die europäische Klimapolitik vernachlässigt die Landwirtschaft, die europäische Agrarpolitik den Klimaschutz. Eine zusammenhängende und abgestimmte Entscheidungsfindung zwischen den beiden Politikbereichen ist nicht vorhanden. Wie für die EU insgesamt sollte auch in der Landwirtschaft eine Reduktion der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 30 Prozent bis 2020 erreicht werden.

Allein durch die Wahl bestimmter Tierhaltungen lassen sich die Emissionen von Treibhausgasen erheblich verringern. Freilandhaltung, ob ganzjährig oder teilweise, verursacht vergleichsweise geringe Emissionen. Auch über die Vergärung von tierischen Exkrementen in Biogasanlagen könnten die Methan- und Lachgasemissionen deutlich verringert werden. Ein hohes Reduktionspotenzial gibt es auch beim Düngemitteleinsatz. Dessen Effizienz liegt in Deutschland bei allenfalls 50 Prozent. Das heißt, nur die Hälfte des eingesetzten Stickstoffs kann von den Pflanzen überhaupt genutzt werden.
Mehr Klimaschutz in der Agrarpolitik

Im Zuge der letzten Reformen wurden zwar zunehmend auch die Belange des Umwelt- und Naturschutzes in die Gemeinsame Agrarpolitik integriert. Klimaschutz hingegen ist bis jetzt noch kein konkretes agrarpolitisches Ziel. Eine Gelegenheit, dies zu formulieren, ist der Gesundheits-Check der Gemeinsamen Agrarpolitik 2007/2008 sowie die EU-Haushaltsüberprüfung 2008/2009, in deren Rahmen auch die Zielsetzung und langfristige Ausrichtung der Agrarpolitik auf den Prüfstand kommt. Dies ist der beste Zeitpunkt, eine soziale und ökologische Ausrichtung der Subventionen in Richtung Klimaschutz voranzutreiben.

So sollten zum Beispiel Zielsetzung und Anforderungen von Cross-Compliance-Vorschriften (Zahlungen an Landwirte sind an die Einhaltung von Vorschriften geknüpft, z. B. im Bereich Umwelt oder Lebensmittelsicherheit) so erweitert werden, dass sie auch den Belangen des Klimaschutzes vermehrt Rechnung tragen. Das gilt auch für den Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER). Zielkonflikte müssen vermieden werden. Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe müssen Hand in Hand gehen mit den Umweltzielen und dürfen nicht zu einer Verschlechterung der Umwelt führen. So sollte zum Beispiel das „Einzelbetriebliche Investitionsförderprogramm für die Landwirtschaft“ besser auf den Klimaschutz hin ausgerichtet werden.

Da die Umweltanforderungen an die Landwirtschaft bislang nicht die gewünschte Wirkung erzielt haben, sollte flankierend zu den vorhandenen agrarpolitischen Instrumenten eine Emissionssteuer für Methan und Lachgas eingeführt werden. Bislang haben Emissionen keinen Preis und es besteht damit kein ökonomischer Anreiz für den Einsatz emissionsmindernder Technologien beziehungsweise für die Umstellung auf nachhaltige landwirtschaftliche Produktionsmethoden wie den ökologischen Landbau. Mit einer Emissionssteuer würde ein zusätzlicher Anreiz gegeben, die Emissionen dieser Treibhausgase zu reduzieren.







Forderungen des WWF Deutschland

(Quelle: http://www.wwf.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-klima/forderungen-des-wwf)

1. Die Landwirtschaft braucht Klimaschutzziele: Wie für die EU insgesamt sollte auch in der Landwirtschaft eine Reduktion der Treibhausgasemissionen bei Methan und Lachgas um 30 Prozent bis 2020 (gegenüber 1990) erreicht werden.

2. Die Landwirtschaft muss von der Politik in die Pflicht genommen werden: Dazu gehört auf der einen Seite die Integration spezifischer Ziele und Maßnahmen für die Landwirtschaft in die europäische und nationale Klimaschutzpolitik und auf der anderen Seite die Verankerung des Klimaschutzes in die Gemeinsame Agrarpolitik.

3. Mehr Klimaschutz in der Agrarpolitik: Die Anforderungen von Cross-Compliance (Zahlungen an die Landwirte sind an die Einhaltung von Vorschriften geknüpft, z. B. im Bereich Umwelt oder Lebensmittelsicherheit) richten sich vor allem auf den Bodenschutz. Zielsetzung und Anforderungen im Rahmen von Cross-Compliance müssen aber auch dem Klimaschutz Rechnung tragen. Die Belange des Klimaschutzes sollten außerdem in die Zielsetzung und in den spezifischen Förderkonditionen des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) verankert werden. Auch das „Einzelbetriebliche Investitionsförderprogramm für die Landwirtschaft“ sollte besser auf den Klimaschutz hin ausgerichtet werden. Die EU-Kommissarin für Landwirtschaft, Mariann Fischer Boel, und die nationalen Agrarminister haben es in der Hand, gleich mehrere Weichen für den Klimaschutz zu stellen.

4. Ökologischen Landbau verstärkt fördern: Der ökologische Landbau ist nachweislich klimafreundlicher als eine konventionelle Bewirtschaftung – unter anderem durch die höhere Kohlendioxidbindung im Boden (bessere Bodenstruktur) oder den vergleichsweise niedrigeren Energieverbrauch. Jedoch anstatt den ökologischen Landbau vermehrt zu unterstützen, wurden die Fördergelder zurückgefahren. Da erstaunt es nicht, dass die Kluft zwischen dem boomenden Biomarkt und dem ökologischen Landbau immer größer wird. Der ökologische Landbau sollte daher eine ausreichende finanzielle Unterstützung erhalten.

5. Erneuerbare Energien aus der Landwirtschaft fördern: Über die anaerobe Vergärung von tierischen Exkrementen in Biogasanlagen könnten die Methan- und Lachgasemissionen deutlich verringert werden. Die Verwertung von Wirtschaftsdünger sollte im Erneuerbare Energien-Gesetz verstärkt berücksichtigt werden. Dringend notwendig ist die Einführung von Nachhaltigkeitsstandards für die Produktion von Biomasse, um negative Umwelteffekte auf Boden, Wasser und Luft zu vermeiden. Neben der Überprüfung gesetzlicher Anforderungen sind freiwillige Zertifizierungssysteme anzustreben, insbesondere für importierte Bio-Rohstoffe.

6. Emissionssteuer: Mittelfristig sollte eine Emissionssteuer für Methan und Lachgas eingeführt werden, um einen signifikanten Rückgang der Emissionen zu gewährleisten.

7. Emissionshandel: Handelbare Emissionsrechte für die Landwirtschaft sind prinzipiell möglich, wie das Beispiel Neuseeland zeigt. Ob die Landwirtschaft langfristig in das Emissionshandelssystem einbezogen werden sollte, müsste überprüft werden.

8. Verbraucher: Es fehlt an ausreichenden Informationen für Verbraucher. Die Öffentlichkeit sollte über die Klimaeffekte der Agrarproduktion genauso aufgeklärt werden wie über den „CO2-Rucksack“ von Lebensmitteln.



Die Studie vom WWF Deutschland in der Kurzfassung (PDF)





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